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Ihre legale Meldeadresse in der Schweiz

In der Schweiz kann niemand mehr als einen Wohnsitz haben. Daraus ergibt sich, dass Sie bei der Gemeinde gemeldet sein müssen, in der Ihr (einziger) Wohnsitz liegt. Die Anmeldung muss beim Einwohnerkontrollamt innerhalb von ein bis zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen.

Diese Dokumente sind für die Anmeldung in der Schweiz notwendig

  • Pass oder Identitätskarte (bei EU / EFTA-Staatsangehörigen)
  • Ausländerausweis oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung
  • Evtl. Mietvertrag

Ihr Meldeadresse in Zürich

Für Ihre Meldeadresse in Zürich benötigen Sie:

Bei Schweizer Bürgern und Bürgerinnen:

  • Pass oder Identitätskarte 
  • Heimatschein (ist in der Regel bei der Wegzugsgemeinde hinterlegt)
  • evtl. Familienbüchlein
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag
  • CHF 40,00 pro erwachsene Person
  • Krankenkassenkarte (aller Familienmitglieder)

Ausländische Staatsangehörige benötigen:

  • Pass (bei EU/EFTA Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte)
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (sofern vorhanden)
  • Ermächtigung der Visumserteilung (sofern vorhanden)
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag
  • CHF 40,00 pro erwachsene Person
  • Migrationsamtliche Gebühren (je nach Art der Bewilligung unterschiedlich)
  • Krankenkassenkarte (aller Familienmitglieder)
  • Zivilstandspapiere (Ehepapiere und Geburtsscheine der Kinder)

Wenn Ihre Ausgangsgemeinde bereits am schweizweiten eUmzugCH teilnimmt, kann die Anmeldung in Zürich auch online erfolgen.

Vor der Anmeldung ist die Abmeldung in der Gemeinde des vorherigen Wohnsitzes notwendig.

Ihre Meldeadresse in Zug

Bevor eine Anmeldung in Zug möglich ist, müssen Sie sich bei Ihrer ursprünglichen Gemeinde zuerst abmelden.

Für Ihre Meldeadresse in Zug benötigen Sie:

Als Schweizer Staatsangehörige:

  • Heimatschein im Original; diesen erhalten Sie bei der Abmeldung in der bisherigen Wohngemeinde
  • Krankenkassennachweis nach KVG
  • Familienbüchlein/Familienausweis (bei verheirateten Personen)
  • Geburtsscheine (bei minderjährigen Kindern)
  • Verfügung betreffend Sorgerecht (bei geschiedenen Personen mit minderjährigen Kindern)
  • Scheidungsurteil (bei geschiedenen Personen mit minderjährigen Kindern)

Wenn Ihre Ausgangsgemeinde bereits am schweizweiten eUmzugCH teilnimmt, kann die Anmeldung in Zug auch online erfolgen.

Ausländische Staatsangehörige werden durch die Abmeldung in der bisherigen Wohngemeinde direkt über das Amt für Migration in Zug angemeldet. Sie müssen nicht bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen. Die Kosten pro Person für die Anmeldung betragen CHF 30,00.

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